Freiwillige Turner Feuerwehr Tann (Rhön) 1864 e.V.
Freiwillige Turner Feuerwehr Tann (Rhön) 1864 e.V.

Aktuelles für Bürgerinnen und Bürger

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf dieser Seite möchten wir, die Freiwillige Feuerwehr Tann (Rhön) damit beginnen, Fragen zu beantworten, die in der vergangenen Zeit häufiger an uns gestellt wurden. Wir hoffen so das Verständnis für die Aufgaben und die Notwendigkeit funktionierender Feuerwehren zu verbessern. Weitere Fragen, auch rund um den anstehenden Neubau des Feuerwehrhauses.

Was ist eine Freiwillige Feuerwehr?

Eine Freiwillige Feuerwehr ist - wie es der Name schon sagt – ein Zusammenschluss aus freiwilligen Frauen und Männern, die sich in ihrer Freizeit für den Dienst am Nächsten einsetzen - 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Mit dem Eintritt verpflichten sie sich, regelmäßig am Ausbildungsangebot teilzunehmen und verschiedene Lehrgänge zu besuchen, um im Alarmfall schnelle und professionelle Hilfe leisten zu können.

Unsere Feuerwehrangehörigen sind Schüler, Studenten, Berufstätige oder Selbstständige, ohne die ein flächendeckender, schlagkräftiger und schneller Schutz der Bevölkerung nicht möglich wäre. Für diese ehrenamtlichen Tätigkeiten erhalten die Feuerwehrmitglieder keine finanzielle Aufwandsentschädigung.

 

Warum gibt es eine Freiwillige Feuerwehr?

Jede Stadt oder Gemeinde in Hessen ist per Gesetz dazu verpflichtet eine Feuerwehr zu stellen, die den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe (z.B. Hilfe bei Unfällen, Bränden uvm.) gewährleistet. Diese gesetzliche Verpflichtung schließt ein, dass die Kommune die Feuerwehr den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig und angemessen ausstattet.

Siehe hierzu §3 aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG):

„Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe, eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.“

 

Wer ist für die Freiwillige Feuerwehr verantwortlich?

Die Verantwortung für die Feuerwehr trägt nach Definition des HBKG die Kommune und somit der Bürgermeister/Magistrat. Diese werden durch den Leiter der Feuerwehr (Stadtbrandinspektor) unterstützt, der die fachliche Verantwortung für alle Feuerwehren in der Kommune trägt. Ihm unterstellt sind die Wehrführer der einzelnen Feuerwehrstandorte. Diese tragen die Verantwortlichkeit für die Einsatzfähigkeit und Ausbildung der ortsansässigen Feuerwehrmitglieder.

 

Was ist die gesetzliche Hilfsfrist?

Hierzu einleitend folgender Satz aus dem HBKG, welcher bereits in der vergangenen Woche in dem Bericht zu finden war:

„Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.“

Hierbei fällt der Passus „in der Regel“ ins Auge. Dieser besagt, dass besondere Umstände diesbezüglich eine Ausnahme darstellen können; beispielsweise Verkehrsstaus, Schnee, Eisglätte, Unwetter, befristete Sperrungen von Verkehrswegen oder auch Paralleleinsätze der Feuerwehr. Der Zeitlauf der benannten zehn Minuten startet ab dem Zeitpunkt der Alarmierung. Dies passiert in den Stadtteilen immer über Sirenenalarmierung und parallel über sogenannte Pager, die von verschiedenen Feuerwehrkameraden getragen werden. Ergänzend wird dies auch auf einer Alarm-App auf die Smartphones der alarmierten Einsatzkräfte ausgegeben. Abweichend dazu alarmiert die Sirene in der Kernstadt erst ab einer gewissen Einsatzschwere.

 

Wie definiert sich die gesetzliche Hilfsfrist?

Dies wird im Regelwerk der Feuerwehr-Organisationsverordnung (kurz FwOVO) im §4 Hilfsfrist, Alarm- und Ausrückeordnung im Absatz 3 beschrieben:

„Die Hilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 am gemeldeten Einsatzort eingetroffen ist und wirksame Hilfe einleiten kann. Das Einleiten wirksamer Hilfe erfolgt bereits durch Erkundungsmaßnahmen am Einsatzort.“

Als taktische Einheiten wird die Zusammenfassungen von Personal und Material bezeichnet, die einsatzrelevante Aufgaben selbstständig erledigen können, um einen ihrer Größe entsprechenden Einsatzauftrag selbstständig abzuarbeiten. Im verständlichen Klartext bedeutet dies: gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss nach Ablauf der zehnminütigen Frist Personal in Staffelstärke (dies sind 6 Einsatzkräfte) und technisches Gerät in Form eines Feuerwehr-Einsatzfahrzeuges mit entsprechender Beladung an der Einsatzstelle vor Ort sein.

 

Welche Probleme ergeben sich hieraus für uns?

Die wohl größte Schwierigkeit für uns ist die Personalreserve wochentags während der Regelarbeitszeit. Viele Kameraden arbeiten außerhalb unserer Kommune und stehen somit im entsprechenden Zeitfenster nicht zur Verfügung. Nicht zuletzt ist dies ein Grund für unsere immerzu fortwährende Mitgliederwerbung. Jedes weitere Einsatzmitglied verstärkt die Tagesalarmsicherheit unserer Stadtteilwehren. Die Personalknappheit ist auch der Hauptgrund für eine Neuausrichtung der Feuerwehr in Tann und findet deshalb insbesondere bei Feuerwehrhaus-Neubauten eine besondere Berücksichtigung, damit wir auch in Zukunft noch unserem gesetzlichen Auftrag gerecht werden können.

Aktuelles

15.03.2024:

Jahreshauptversammlung in der Rhönhalle

Besuchen Sie auch die Webseite unserer schönen Rhönstadt Tann unter

www.tann-rhoen.de

Hier finden sie uns

Freiwillige Turner Feuerwehr Tann (Rhön) 1864 e.V.
Bahnhofstraße 13
36142 Tann (Rhön)

Telefon: +49 6682 8559

Email: info[at]turner-feuerwehr-tann-rhoen.de

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